Udo Kelter
24.06.2024
(redaktionelle Änderungen am 29.09.2024)
Ziele des Netzwerks und deren Erreichbarkeit
- 1. Ziel: Unterstützung Betroffener
- 2. Ziel: Bekämpfung struktureller Behinderungen
- 3. Ziel: Think Tank zum Thema Wissenschaftsfreiheit
- Fazit
Die aktuellen Diskussionen um eine Aktualisierung und/oder Ergänzung des Manifests des Netzwerks Wissenschaftsfreiheit müssen m.E. ausgehen von einer Diskussion der Ziele des Netzwerks, der Entwicklung und Verschiebung der Ziele, der Erreichung bisheriger Ziele und der Erreichbarkeit neuer Ziele.
1. Ziel: Unterstützung Betroffener
Hauptmotivation für die Gründung des Netzwerks vor rund 3 Jahren waren nach meinem Eindruck vor allem krasse, offensichtliche Verstöße gegen die Wissenschaftsfreiheit einzelner Wissenschaftler. Hierauf deutet insb. die Mehrzahl der Fälle, die in unserer Fallsammlung dokumentiert werden, hin. Das resultierende Ziel war (und ist), die Betroffenen zu unterstützen. Dieses Ziel ist auch im Vorstand durch ein eigenes Vorstandsmitglied repräsentiert.
Diese frühen Fälle hatten den Vorteil, offensichtlich zu sein und auch einem Publikum, das die Thematik nur oberflächlich kennt, leicht vermittelbar zu sein (zumal parallele Vorgänge die Meinungsfreiheit i.a. beeinträchtigten). Entsprechend hoch war die mediale Resonanz und die damit erreichte Unterstützung Betroffener.
In letzter Zeit sind vermehrt Fälle aufgetreten, die weitaus komplizierter sind, z.B. der Fall Fraser vs. U. Köln. Die Beschäftigung mit diesen Fällen war extrem zeitraubend, sie hat den Betroffenen vermutlich nicht geholfen, vermutlich war unsere Unterstützung sogar unerwünscht. Grund für die Befassung war eher eine öffentliche Erwartungshaltung.
In diesen Fällen bestand ggf. sogar innerhalb des Netzwerks kein Konsens, ob ein Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit vorliegt. Ursachen hierfür sind:
- unterschiedliche Kenntnis und/oder Einschätzung der Sachlage (insb. bei unvollständigen Information)
- unterschiedliche abstrakte Kriterien, wann ein Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit vorliegt, und damit letztlich unterschiedliche Definitionen des Begriffs Wissenschaftsfreiheit
2. Ziel: Bekämpfung struktureller Behinderungen
In der Fallsammlung sind vereinzelt auch "flächendeckende" Verstöße gegen die Wissenschaftsfreiheit thematisiert. Beispiele: Vorschriften der DFG, wie geförderte Projekte arbeiten müssen, universitäre "Leitlinien" (ein Euphemismus für ideologische Zwänge), ähnliche Zwänge von Publikationsorganen, die Ideologisierung von Fächern usw. Behinderungen von Forschung und/oder Lehre gehen hier typischerweise von Strukturen des Wissenschaftssystems aus, deswegen bezeichne ich diese als "strukturelle Behinderungen".
Betroffen sind hier ganze Populationen von Wissenschaftlern, vor allem bei der Planung von Forschungsvorhaben und bei der Themenwahl. Bei den oben diskutierten Einzelfällen wird die wissenschaftlich Arbeit typischerweise nach ihrem Beginn behindert oder nach ihrem Ende sanktioniert. Die strukturellen Behinderungen wirken vor allem im Vorfeld.
Motiviert sind die strukturellen Behinderungen meist durch ein unterschiedliches Verständnis von Wissenschaft und Wissenschaftsfreiheit bei deren Verfechtern und bei den Betroffenen.
Die Unterschiede sind oft grundsätzlich, eine Auseinandersetzung erfordert sehr genaue juristische und philosophische Kenntnisse, muß also selber wissenschaftlichen Ansprüchen genügen.
Wir haben nur sehr wenige konkrete Maßnahmen durchgeführt, die strukturellen Behinderungen systematisch zu untersuchen und zu bekämpfen (über Trivialitäten hinausgehend). Ein Beispiel ist der öffentliche Appell, die zu beobachtende Dekolonisierung von Wissenschaft und Forschung nicht tatenlos hinzunehmen. Außer dem Appell ist nichts von uns gekommen, ob der Appell irgendeine Wirkung erzielt hat, ist schwer zu beurteilen.
3. Ziel: Think Tank zum Thema Wissenschaftsfreiheit
Schon die beiden ersten Ziele erfordern teilweise eine sehr genaue Kenntnis der Rechtslage und der wissenschaftlichen Grundlagen für die Wissenschaftsfreiheit. Von vielen Außenstehenden wird das Netzwerk als Kompetenzzentrum für das Grundrecht Wissenschaftsfreiheit angesehen, das äußert sich in Fragen in den sozialen Medien, was denn das Netzwerk zu einem gerade aktuellen Fall sagt. Man kann hier folgende Detailziele unterscheiden:
- Klärung der heute gültigen Rechtslage bzw. des Spektrums an Interpretationen der Gesetze, ferner der (rechts-) philosophischen Grundlagen
- Entwicklung eines eigenen Standpunkts, der u.U. auch außerhalb des heute gängigen Spektrums liegen kann, sofern wir die Rechtslage als unzureichend einschätzen, und der auch nichtjustiziable Aspekte umfassen kann
- Verankerung der Wichtigkeit der Wissenschaftsfreiheit in der öffentlichen Meinung (hier eher informell verstanden, keine juristische Fachsimpelei, aber sachlich fundiert)
- empirische Messung der Wissenschaftsfreiheit
- Analyse der psychologischen, sozialen und ideologischen Ursachen für Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit
Teilweise agiert das Netzwerk in der Öffentlichkeit mit dem Anspruch, zu diesen Themen ein ernstzunehmender Akteur zu sein. Es ist indes fraglich, ob dieser Anspruch bisher erfüllt wurde und ober nachhaltig erfüllbar ist.
Vor allem in den ersten Punkten ist viel juristische Expertise gefragt. Dort wären Publikationen sinnvolle Ergebnisse. Die wird man in hoher Qualität nicht ohne ausgewiesene Verfassungsjuristen mit Schwerpunkt Wissenschaftsrecht liefern können. Davon gibt es nicht viele, und die können naheliegenderweise die Ergebnisse ihrer Arbeit nicht verschenken.
Die beiden letzten Punkte sich vor allem wichtig für präventive Maßnahmen. Erforderlich sind hier vor allem Wissenschaftler in den genannten Gebieten.
Fazit
Das 1. o.g. Ziel, die Unterstützung Betroffener, wird sicher weiterhin zentral bleiben. Diese Aktivitäten laufen aber oft unterhalb des Radarschirms, sind also nur selten öffentlichkeitswirksam, und kosten regelmäßig viel Zeit und Energie. Ferner haben wir hier Konkurrenz, namentlich die Initiative Scicomm-Support.
Das 2. o.g. Ziel ist m.E. nicht ohne gute Grundlagen aus dem 3. Zielbereich realisierbar. Wenn es über eine reine Benennung bzw. oberflächliche Kritik hinausgehen soll, auch erst nach Vorarbeiten im 3. Zielbereich.
Ein entscheidendes Problem bei allen Themenbereichen des 3. Zielbereichs ist, qualifizierte freiwillig Beitragende zu haben. Es ist nicht erkennbar, daß wir in allen Themenbereichen genug davon haben bzw. haben werden. Daher besteht die Gefahr, nur einen Flickenteppich von Einzelergebnissen zu produzieren.
Ob und wie man sich engagiert, wird auch von der Planbarkeit von Ergebnissen und der Konkurrenzlage abhängen.
M.a.W. wird man auch Prioritäten setzen müssen. Davon wird wiederum abhängen, als was man sich der Öffentlichkeit präsentiert und wo man es besser vermeidet, nicht erfüllbare Erwartungen zu wecken.